{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:67,“Nummer“:“P190″,“Typ_lang“:“Knotenpunkt optimieren“,“Typ_kurz“:“KPO“,“Zustand“:“Der straßenbegleitende Radweg quert eine Einmündung und ist nicht bevorrechtigt. Die Furt ist mehr als 4 m von der parallel verlaufenden Hauptverkehrsstraße abgesetzt“,“Beschreibung“:“Versetzen der Furt, sodass diese weniger als 4 m parallel zur Hauptverkehrsstraße die Einmündung quert. Ausgestaltung der Furt gemäß Musterlösung. Das Versetzen der Furt hat die bauliche Anpassung des gesamten Knotenpunktes zur Folge.“,“Begründung“:“Straßenbegleitende Radwege sind gegenüber gering belasteten Zufahrten zu bevorrechtigen. Diese sind nicht mehr als 4 m abgesetzt zu führen\/ Diese sind fahrbahnnah zu führen. Die Bevorrechtigung reduziert Zeitverluste und macht Radfahren attraktiver.“,“Sonstiges“:“Die Überplanung des Knotenpunktes übersteigt den Rahmen eines Radverkehrskonzeptes. Es wird kein Kostenrahmen erstellt, da der Umfang und die Typen von Maßnahmen zur Anpassung des Knotenpunkts noch nicht abzuschätzen sind.“,“Umsetzungstyp“:“Bauliche_Massnahme“,“Sofortprogramm“:false,“Foto 1″:“548″,“Foto 2″:“549″,“Straße“:“B 324\/ Hersfelder Straße“,“Verkehrsmengen“:null,“Baulast“:“Bund“,“Gebietskörperschaft 1″:“Bad Hersfeld“,“Gebietskörperschaft 2″:null,“Netzkategorie_Rad“:“Radhauptverbindung“,“Netzkategorie_Fuss“:null,“Verbindung“:null,“Schulverbindung“:null,“B+R – Verbindung“:null,“Freizeitverbindung“:false,“Sensibler Bereich“:null,“Schutzgebiete“:null,“Handlungsfeld“:null,“Musterlösung 1″:“GVA_04″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“MDB“:false,“Meldungen (1. OB)“:null,“Likes (2. OB)“:null,“Dislikes (2. OB)“:null,“Differenz (2. OB)“:null,“Verkehrssicherheit-Ist“:null,“Verkehrssicherheit-Soll“:null,“Fahrkomfort-Ist \/ Barrierefreiheit-Ist“:null,“Fahrkomfort-Soll \/ Barrierefreiheit-Soll“:null,“Direktheit-Ist“:null,“Direktheit-Soll“:null,“Potenzial_Rad“:null,“Priorität (Wert)“:null,“Priorität (A-D)“:null,“Priorität (Manuell)“:null,“Kostenrahmen“:null,“Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis“:null,“Notiz intern“:null,“Potenzial_Fuss“:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[9.6748902999999994989366314257495105266571044921875,50.883615800000001172520569525659084320068359375]}}
2 Kommentare
Ob der Abstand des Radwegs zur Bundesstraße wirklich 4m beträgt? Es handelt sich um die Breite einer Bus-Haltebucht und wird nach Nordwesten hin weniger. Eigentlich kein ungewöhnlich großer Abstand zur Straße.
Bauliche Veränderungen sind evtl. nicht nötig; aber eine Optimierung: Die Schilder für den Radverkehr, die „Vorfahrt gewähren“ signalisieren sollen, hängen zu hoch und sind zu klein. Sie sind sicherlich für Ortsfremde kaum wahrnehmbar. Zudem ist für den Kfz-Verkehr eigentlich nicht erkennbar, dass er Vorrang haben soll (zumindest aus Heenes oder Neuenstein kommend). Damit entsteht eine uneindeutige Vorfahrts-Situation.
Vorschlag: Keine baulichen Veränderungen, aber Änderung der Vorfahrtsregelung auf die Normalität, nämlich dass der straßenbegleitende Radweg Vorrang hat.
Zudem Radweg auf der Kreuzung rot absetzen.
Warum wird hier nicht die hessische Musterlösung RV-8 für diesen Fall zu Grunde gelegt? Diese sieht einen Abstand der Radverkehrsfurt zur Fahrbahn von 4 bis max. 5 m vor. Das scheint mir hier vorzuliegen, und damit wäre eine bevorrechtigte Führung des Radverkehrs ohne Umbau des Knotenpunktes möglich.