{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:67,“Nummer“:“P190″,“Typ_lang“:“Knotenpunkt optimieren“,“Typ_kurz“:“KPO“,“Zustand“:“Der straßenbegleitende Radweg quert eine Einmündung und ist nicht bevorrechtigt. Die Furt ist mehr als 4 m von der parallel verlaufenden Hauptverkehrsstraße abgesetzt“,“Beschreibung“:“Versetzen der Furt, sodass diese weniger als 4 m parallel zur Hauptverkehrsstraße die Einmündung quert. Ausgestaltung der Furt gemäß Musterlösung. Das Versetzen der Furt hat die bauliche Anpassung des gesamten Knotenpunktes zur Folge.“,“Begründung“:“Straßenbegleitende Radwege sind gegenüber gering belasteten Zufahrten zu bevorrechtigen. Diese sind nicht mehr als 4 m abgesetzt zu führen\/ Diese sind fahrbahnnah zu führen. Die Bevorrechtigung reduziert Zeitverluste und macht Radfahren attraktiver.“,“Sonstiges“:“Die Überplanung des Knotenpunktes übersteigt den Rahmen eines Radverkehrskonzeptes. Es wird kein Kostenrahmen erstellt, da der Umfang und die Typen von Maßnahmen zur Anpassung des Knotenpunkts noch nicht abzuschätzen sind.“,“Umsetzungstyp“:“Bauliche_Massnahme“,“Sofortprogramm“:false,“Foto 1″:“548″,“Foto 2″:“549″,“Straße“:“B 324\/ Hersfelder Straße“,“Verkehrsmengen“:null,“Baulast“:“Bund“,“Gebietskörperschaft 1″:“Bad Hersfeld“,“Gebietskörperschaft 2″:null,“Netzkategorie_Rad“:“Radhauptverbindung“,“Netzkategorie_Fuss“:null,“Verbindung“:null,“Schulverbindung“:null,“B+R – Verbindung“:null,“Freizeitverbindung“:false,“Sensibler Bereich“:null,“Schutzgebiete“:null,“Handlungsfeld“:null,“Musterlösung 1″:“GVA_04″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“MDB“:false,“Meldungen (1. OB)“:null,“Likes (2. OB)“:null,“Dislikes (2. OB)“:null,“Differenz (2. OB)“:null,“Verkehrssicherheit-Ist“:null,“Verkehrssicherheit-Soll“:null,“Fahrkomfort-Ist \/ Barrierefreiheit-Ist“:null,“Fahrkomfort-Soll \/ Barrierefreiheit-Soll“:null,“Direktheit-Ist“:null,“Direktheit-Soll“:null,“Potenzial_Rad“:null,“Priorität (Wert)“:null,“Priorität (A-D)“:null,“Priorität (Manuell)“:null,“Kostenrahmen“:null,“Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis“:null,“Notiz intern“:null,“Potenzial_Fuss“:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[9.6748902999999994989366314257495105266571044921875,50.883615800000001172520569525659084320068359375]}}
Ein Kommentar
Ob der Abstand des Radwegs zur Bundesstraße wirklich 4m beträgt? Es handelt sich um die Breite einer Bus-Haltebucht und wird nach Nordwesten hin weniger. Eigentlich kein ungewöhnlich großer Abstand zur Straße.
Bauliche Veränderungen sind evtl. nicht nötig; aber eine Optimierung: Die Schilder für den Radverkehr, die „Vorfahrt gewähren“ signalisieren sollen, hängen zu hoch und sind zu klein. Sie sind sicherlich für Ortsfremde kaum wahrnehmbar. Zudem ist für den Kfz-Verkehr eigentlich nicht erkennbar, dass er Vorrang haben soll (zumindest aus Heenes oder Neuenstein kommend). Damit entsteht eine uneindeutige Vorfahrts-Situation.
Vorschlag: Keine baulichen Veränderungen, aber Änderung der Vorfahrtsregelung auf die Normalität, nämlich dass der straßenbegleitende Radweg Vorrang hat.
Zudem Radweg auf der Kreuzung rot absetzen.